Informationen über die Zugänglichkeit dieser Webseiten gemäß § 9b NBGG sowie über diesbezügliche Kontaktmöglichkeiten.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit bezieht sich ausschließlich auf den Webauftritt der Gemeinde Rhauderfehn unter www.rhauderfehn.de und gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Die Gemeinde Rhauderfehn ist bemüht, die Internetseite www.rhauderfehn.de barrierefrei zugänglich zu machen.
Die Webseiten sind mit den Vorgaben der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V2.1.2 (08-2018) größtenteils vereinbar.
Wir streben an, den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.0, Stufe AA, zu entsprechen.
Nicht barrierefreie Inhalte:
Die nachstehend aufgeführten Inhalte können aus folgenden Gründen nicht barrierefrei sein:
- textliche Inhalte:
Wegen der häufig komplexen Inhalte ist eine einfache Sprachgestaltung nicht durchgängig realisierbar. - Unstrukturierte Überschriftenhierarchie:
Auf bestimmten Seiten ist die Reihenfolge der HTML-Überschriftenebenen (H1 bis H6) noch nicht korrekt eingehalten. Die betroffenen Seiten werden nach und nach angepasst, um eine logische und konsistente Struktur sicherzustellen. - Bilder und Grafiken ohne Alternativtexte:
Bilder und grafische Elemente verfügen noch nicht über beschreibende Alternativtexte. Diese werden laufend überprüft und ggf. mit barrierefreien ALT-Texten oder Alt-Attributen versehen. - Fehlende Linktitel bei Verlinkungen:
Möglicherweise enthalten einige Links noch keine eindeutige Linkbeschreibung. Ziel und Zweck sollten aus dem Kontext heraus jedoch klar sein. Alle Links werden sukzessive geprüft und mit Linktiteln ergänzt, um eine verständliche Navigation – auch mit Screenreadern – zu gewährleisten. - Nicht barrierefreie PDF-Dokumente:
Derzeit sind auf der Website eingebundene PDF-Dateien noch nicht in barrierefreier Form verfügbar. - Online-Formulare:
Nicht alle Formularfelder für Nutzerdaten vermitteln ihren Zweck. Auf den Verzeichnisseiten sind nicht alle Formularelemente mit einer entsprechenden Beschriftung versehen. - eingebundene Bilder und Videos:
Eine Audiodeskription für Bilder und Videos konnte noch nicht realisiert werden. Auch hier wird eine sukzessive Anpassung angestrebt. - eingebundene Kartografie, Diagramme:
Kartografische Darstellungen und Diagramme tragen wesensgemäß zur Veranschaulichung der Texte bei, eine Audiodeskription ist nicht realisierbar. Sie können darum nicht den Anforderungen zur Barrierefreiheit entsprechen, sind aber sehr geeignete und oft unverzichtbare Ergänzungen zu textlichen Informationen. - Sprunglinks:
Gibt es noch nicht auf allen Seiten.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten von www.rhauderfehn.de aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Gemeinde Rhauderfehn
1. Südwieke 2a
26817 Rhauderfehn
Tel. 04952 903-0
E-Mail: gemeinde(at)rhauderfehn.de
Schlichtungsverfahren
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen. Die Schlichtungsstelle nach § 9d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen zum Thema Barrierefreiheit in der IT beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter: Telefon: 0511/120-4010 oder E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit:
Die Aussagen bezüglich der Vereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsanforderungen in dieser Erklärung beruhen auf einer Selbstbewertung.
Diese Erklärung wurde am 04. Juli 2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 04. Juli 2025 geändert.