Gemeindeentwicklungskonzept beschlossen

Die Gemeinde Rhauderfehn hat ein Gemeindeentwicklungskonzept mit dem Ziel erstellt, zukünftige Anpassungserfordernisse und -strategien in allen Bereichen der kommunalen Siedlungsentwicklung aufzuzeigen, die durch den demografischen und sozioökonomischen Wandel betroffen sind. Der Zeitraum, der betrachtet wird, umfasst ca. 15 Jahre.

Seit Mitte des Jahres 2016 wurde in Zusammenarbeit mit dem Planungsbüro NWP aus Oldenburg das Gemeindeentwicklungskonzept erarbeitet und schließlich am 26. Mai 2020 als informelles Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB vom Rat beschlossen. Das Gemeindeentwicklungskonzept ist demnach zukünftig als Belang bei der Bauleitplanung einzustellen und dient als Orientierungsrahmen kommunaler Entscheidungen. Trotz des ganzheitlichen Ansatzes lag der Schwerpunkt bei der Erstellung des Konzeptes verstärkt bei den raumrelevanten Entwicklungen (Siedlungsentwicklung).

Themenschwerpunkte der Betrachtung sind die Handlungsfelder WOHNEN, DASEINSVORSORGE, GEWERBE und TOURISMUS. Darüber hinaus sind auch die Belange von Natur und Landschaft, des demografischen Wandels, des Klimaschutzes und des Verkehrs als Querschnittsthemen in die Betrachtungen eingestellt worden.

In intensiver Zusammenarbeit mit dem interfraktionell zusammengesetzten Arbeitskreis wurden für die vorgenannten Themenschwerpunkte die Grundlagen ermittelt und die räumlichen Entwicklungsmöglichkeiten aufgezeigt. Dabei wurden sowohl neue Siedlungsoptionen diskutiert als auch bestehenden Flächenpotenziale hinsichtlich der neu formulierten Zielsetzungen überprüft. Einen wesentlichen Aspekt spielte dabei die Betrachtung des Siedlungsbestandes insbesondere hinsichtlich des zu erwartenden Generationenwechsels in älteren Einfamilienhausgebieten und den daraus resultierenden Potenzialen.

Ein weiterer wichtiger Prozessbaustein war die Beteiligung der Ortsräte bzw. Ortsvorsteher, die in Orts­gesprächen über den Sachstand informiert wurden und Gelegenheit zur Stellungnahme hatten. Mit der Bürgerversammlung am 22. März 2019 wurde erstmals die Öffentlichkeit über den aktuellen Planungsstand informiert. Es wurde ein allgemeiner Sachstandsbericht vom beauftragten Planungsbüro über die Rahmenbedingungen, die Analyseergebnisse zu den Themenschwerpunkten und die Leitziele sowie etwaige Handlungserfordernisse in einem Vortrag vorgestellt. Abschließend konnten die Bürger an den Plakatwänden Anregungen und Stellungnahmen im Gespräch oder schriftlich formuliert abgeben. Im Anschluss wurde allen Bürgern die Möglichkeit gegeben, die Unterlagen in Form von Ortschafts-Plakaten und einem Sachstandsbericht in der Zeit vom 03. Mai 2019 bis zum 03. Juni 2019 im Rathaus öffentlich einzusehen und entsprechende Anregungen zu äußern.

Der Landkreis Leer wurde in einem Gesprächstermin am 10. Mai 2019 über den Sachstand informiert und nahm anschließend die Gelegenheit wahr, eine schriftliche Stellungnahme zum Gemeindeentwicklungskonzept zu verfassen.

Basierend auf diesen Grundlagen wurde ein Endbericht erstellt, der am 26. Mai 2020 vom Rat der Gemeinde Rhauderfehn als informelles Entwicklungskonzept nach § 1 Abs. 6 Nr. 11 BauGB beschlossen wurde.

Sofern Ihrerseits eine Einsichtnahme in das Entwicklungskonzept gewünscht wird bzw. sofern Sie Fragen zum Entwicklungskonzept haben, wenden Sie sich bitte an den unten genannten Ansprechpartner.

Ansprechpartner:
Herr Michael Taaks, Tel. 04952 903-400, Email: M.Taaks(at)rhauderfehn.de