Hinweis Bürgerbüro

Digitales Lichtbild seit 1. Mai 2025 Pflicht

Seit dem 1. Mai 2025 ist für die Beantragung von Personalausweisen und Reisepässen in Deutschland ein digitales Lichtbild verpflichtend.
Das bedeutet: Fotos in Papierform oder selbst mitgebrachte Dateien können nicht mehr angenommen werden. Stattdessen muss das Passfoto digital erstellt und direkt an die Passbehörde übermittelt werden.

In unserer Gemeindeverwaltung wird künftig ein entsprechender Fotoautomat zur Erstellung digitaler Lichtbilder bereitstehen. Dieser wurde bereits bestellt, die Lieferung steht jedoch noch aus. Sobald das Gerät verfügbar ist, informieren wir Sie umgehend an dieser Stelle.

Bis dahin bitten wir alle Bürgerinnen und Bürger, ihr digitales Lichtbild vorab bei einem registrierten Fotostudio anfertigen zu lassen. Dort erhalten Sie einen Data Matrix-Code, der bei der Antragstellung im Bürgerbüro eingescannt und an die Behörde übermittelt wird. Die neue Regelung gewährleistet eine einheitliche Fotoqualität und erhöht die Fälschungssicherheit von Ausweisdokumenten.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis.