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Kommunalwahl 2026

Die nächsten allgemeinen Kommunalwahlen in Niedersachsen finden am Sonntag, 13. September 2026, statt.
Gewählt werden:

  • der Gemeinderat der Gemeinde Rhauderfehn
  • die Ortsräte der Ortschaften Backemoor, Burlage, Collinghorst, Klostermoor, Langholt, Rhaudermoor und Westrhauderfehn  
  • der Bürgermeister oder die Bürgermeisterin der Gemeinde Rhauderfehn
  • der Kreistag des Landkreises Leer
  • der Landrat oder die Landrätin des Landkreises Leer

Wer ist wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am Wahltag

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • seit mindestens drei Monaten im Wahlgebiet seinen Hauptwohnsitz hat und
  • die deutsche Staatsangehörigkeit oder die eines anderen EU-Mitgliedstaats besitzt.

Die aktuellen Wahlergebnisse können aufgerufen werden unter Kommunalwahlen 2026 - Wahlenübersicht.

Briefwahl

Wenn Sie für die Kommunalwahl am 13.09.2026 ihre Stimme per Briefwahl abgeben möchten, finden Sie im Folgenden alle wichtigen Informationen zum Briefwahlantrag und zur Stimmabgabe.

Die Briefwahl können Sie online über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte oder hier beantragen

Wie kann ich den Wahlschein und meine Briefwahlunterlagen beantragen?

Wahlschein und Briefwahlunterlagen sind bei der Gemeinde zu beantragen, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz haben. Der Antrag muss dort grundsätzlich spätestens am 11. September 2026 um 13 Uhr vorliegen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Antrag Ihre vollständigen Daten enthält. Diese sind:

  • Familiennamen, Vornamen,
  • Geburtsdatum,
  • Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, ggf. Adresszusatz, Postleitzahl und Ort)
  • ggf. abweichende Anschrift, an die die Briefwahlunterlagen versendet werden sollen

Bei Beantragung für eine andere Person benötigen Sie eine schriftliche Vollmacht. In diesem Fall ist der Antrag nur persönlich oder schriftlich möglich. Bei Vorlage einer schriftlichen Vollmacht (benutzen Sie hierfür gerne den Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte) dürfen Sie für bis zu vier weitere wahlberechtigte Personen den Antrag auf Briefwahl stellen sowie die Briefwahlunterlagen abholen. Die Stimmabgabe selbst kann nur persönlich durch die jeweils wahlberechtigten Personen erfolgen.

Wahlberechtigte der Gemeinde Rhauderfehn können wie folgt einen Antrag auf Briefwahl stellen:

Elektronisch:

Schriftlich:

  • mit dem auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigungskarte aufgedrucktem Briefwahlantrag

Persönlich:

  • bis zum 11. September im Rathaus der Gemeinde Rhauderfehn zu den gewohnten Öffnungszeiten des Bürgerbüros

Eine Antragstellung per Telefon/SMS/Messengerdienste ist nicht möglich.

Stimmabgabe

Der Wahlbrief muss spätestens am 13. September 2026 um 18 Uhr bei der Gemeinde eingegangen sein. Für den rechtzeitigen Zugang hat die wahlberechtigte Person Sorge zu tragen.

Sollten Sie Ihre Wahlunterlagen aus dem Ausland versenden, beachten Sie bitte die Frankierung und die Postlaufzeiten.

Abholung und Versand der Briefwahlunterlagen

Die Unterlagen werden voraussichtlich ab dem 10.08.2026 per Post an die gemeldete Wohnanschrift oder eine alternative Adresse, beispielsweise den Urlaubsort, geschickt.

Zwischen dem 10. August und 11. September 2026 können Sie die Unterlagen auch persönlich bei der Gemeinde abholen. Dort können Sie auch direkt vor Ort wählen (Briefwahl an Ort und Stelle).

Ihre Ansprechpartner

Herr Degner
Abteilungsleiter

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Herr Harms
stellv. Abteilungsleiter