Informationen des Ordnungsamtes

Vermisstes Straßenschild, Hinweise bezüglich Feuerwerkskörper und alte Plakate

Straßenschild „Achtung Schwäne“
  • Das Warnschild mit der Aufschrift „Achtung Schwäne“ wird aktuell vermisst. Zuletzt stand es an der 1. Südwieke, in der Nähe von Opti. Das Schild dient dem Schutz der dort lebenden Tiere und der Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmer.
  • Sollten Sie Hinweise zum Verbleib des Schildes haben oder es gefunden haben, freuen wir uns über Ihre Rückmeldung an das Ordnungsamt unter den Telefonnummern 0491 9791-340 oder -341.
  • Alternativ kann das Schild auch gerne einfach wieder an seinem ursprünglichen Standort abgelegt werden.
  • Vielen Dank für Ihre Mithilfe!
Feuerwerk im Sommer – was ist erlaubt?
  • Gerade in den Sommermonaten feiern viele Menschen besondere Anlässe wie runde Geburtstage, Hochzeiten oder andere Jubiläen im Freien. Häufig ist dabei der Wunsch groß, das Ereignis mit einem kleinen oder größeren Feuerwerk abzurunden – oft gegen Mitternacht.
  • Aber, außerhalb von Silvester (31. Dezember und 1. Januar) ist das Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie 2 grundsätzlich nicht erlaubt, es sei denn, es liegt eine Genehmigung vor.
  • Laut § 23 Abs. 2 der 1. Verordnung zum Sprengstoffgesetz (1. SprengV) dürfen pyrotechnische Gegenstände der Kategorie 2 im Zeitraum vom 2. Januar bis 30. Dezember nur mit:
    • einer Erlaubnis nach § 7 oder § 27,
    • einem Befähigungsschein nach § 20 SprengG, oder
    • einer Ausnahmebewilligung nach § 24 Abs. 1 verwendet werden
  • Ziel dieser Regelung ist es, insbesondere die Tierwelt, die Natur sowie die Ruhe der Anwohnerinnen und Anwohner zu schützen.
  • Daher gilt: Wenn Sie ein Feuerwerk außerhalb von Silvester planen, wenden Sie sich bitte frühzeitig an das Ordnungsamt. Dort erhalten Sie alle notwendigen Informationen zu den erforderlichen Genehmigungen und möglichen Auflagen.
Alte Wahl- und Veranstaltungsplakate entfernen
  • Wahl- und Veranstaltungsplakate müssen spätestens drei Tage nach dem jeweiligen Termin entfernt werden.
  • Für das rechtzeitige Entfernen sind die jeweiligen Parteien oder Veranstalter verantwortlich.
  • Sollten Ihnen veraltete oder vergessene Plakate an Straßenlaternen oder im öffentlichen Raum auffallen, geben Sie den Standort bitte an das Ordnungsamt weiter:
  • Telefon 0491 9791-340 oder -341.
  • Auch in diesem Fall danken wir Ihnen herzlich für Ihre Aufmerksamkeit und Unterstützung!