Informationen des Ordnungsamtes

Jakobskreuzkraut & Plakatierung im öffentlichen Raum

Vorsicht: Jakobskreuzkraut

Alle Arten des Jakobskreuzkrauts sind giftig, nicht nur für Weidetiere und Haustiere, sondern auch für den Menschen. Die Pflanze enthält sogenannte Pyrrolizidinalkaloide, die insbesondere bei Aufnahme über Futter oder Hautkontakt gesundheitsgefährdend wirken können.

Bitte beachten Sie:

  • Die Pflanze darf nicht ins Heu oder in den Honig gelangen.
  • Bei der Entfernung der Pflanze unbedingt Handschuhe tragen, da die Giftstoffe auch über die Haut aufgenommen werden können.
  • Pflanzen müssen vollständig mit Wurzeln entfernt werden, um eine Ausbreitung zu verhindern.
  • Entsorgung über den Hausmüll , die Pflanzen sind in verschlossenen Müllsäcken bereitzustellen. Eine Entsorgung über den Kompost ist nicht zulässig.

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Plakatierung in Rhauderfehn

Für das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Raum gelten in der Gemeinde Rhauderfehn klare Regeln:

  • Genehmigungspflicht: Plakate dürfen nur mit vorheriger Erlaubnis durch das Ordnungsamt angebracht werden.
  • Zulässigkeit: Es muss ein klarer Bezug zu örtlichen Veranstaltungen oder Themen mit besonderer Bedeutung für Rhauderfehn bestehen.
  • Unzulässige Standorte: Eine Anbringung an Brückengeländern ist nicht erlaubt.
  • Nicht genehmigte Aushänge werden entfernt und können im Ordnungsamt abgeholt werden.

Das Ordnungsamt steht Ihnen für Rückfragen gerne zur Verfügung.
Telefon: 04952/903-340