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Hinweis zur Hundesteuer

Stichprobenkontrollen ab dem 27. April

Ab dem 27. April führt das Steueramt stichprobenartige Kontrollen im Gemeindegebiet durch. Ziel ist es zu überprüfen, ob alle gehaltenen Hunde ordnungsgemäß beim Steueramt der Gemeinde Rhauderfehn gemeldet sind.

Wir möchten in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass gemäß §10 der geltenden Hundesteuersatzung eine Meldepflicht besteht: Wer einen Hund anschafft oder mit einem Hund in die Gemeinde zuzieht, ist verpflichtet, diesen innerhalb von 14 Tagen bei der Gemeindeverwaltung anzumelden.

Wir bitten alle Hundehalterinnen und Hundehalter, ihrer Verpflichtung nachzukommen und gegebenenfalls noch nicht gemeldete Hunde umgehend anzumelden.

Für Rückfragen steht das Steueramt Ihnen gerne zur Verfügung.