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Bauturbo

Mehr Wohnungsbau für Rhauderfehn

Mit dem Wohnungsbau Turbo, auch Bau Turbo genannt, wurden neue gesetzliche Möglichkeiten geschaffen, um den Bau von Wohnungen zu erleichtern und zu beschleunigen. Die entsprechenden Änderungen des Baugesetzbuches sind am 30. Oktober 2025 in Kraft getreten und gelten zunächst bis zum 31. Dezember 2030.

Unter bestimmten Voraussetzungen können dadurch Ausnahmen von bestehenden bauplanungsrechtlichen Vorgaben zugelassen werden. Dies betrifft unter anderem Grundstücke mit Bebauungsplan sowie Grundstücke im unbeplanten Innenbereich. Auch die Umnutzung, Erweiterung oder Änderung bestehender Gebäude kann erleichtert werden. Ziel ist es insbesondere, Baulücken im Ortskern zu schließen, leerstehende Gewerbe- oder Hofstellen umzunutzen sowie eine moderate Nachverdichtung zu ermöglichen.

Der Bau Turbo bedeutet allerdings nicht, dass künftig ohne Rücksicht auf bestehende Regelungen gebaut werden kann. Insbesondere müssen die Interessen der Nachbarschaft und öffentliche Belange berücksichtigt werden. Vorschriften aus anderen Rechtsbereichen, beispielsweise aus dem Bauordnungsrecht, dem Naturschutzrecht, dem Wasserrecht oder dem Immissionsschutzrecht, bleiben ebenfalls bestehen.

Für die Anwendung der neuen Regelungen ist die Zustimmung der jeweiligen Kommune erforderlich. Ohne diese Zustimmung kann die entsprechende Befreiung oder Abweichung nicht erteilt werden.

Der Rat der Gemeinde Rhauderfehn hat entschieden, zunächst keine allgemeinen Leitlinien zum Umgang mit dem Bau Turbo festzulegen. Stattdessen soll jedes Vorhaben einzeln betrachtet werden. Die Entscheidung über die erforderliche Zustimmung der Gemeinde bleibt bis auf Weiteres dem Verwaltungsausschuss nach § 36a BauGB beziehungsweise nach § 246e in Verbindung mit § 36a BauGB vorbehalten.

Bauinteressierte können formlose Anträge bei der Gemeinde stellen. Dabei soll angegeben werden, auf welchem Grundstück gebaut werden wird und welches Vorhaben vorgesehen ist. Eine frühzeitige Abstimmung mit der Gemeindeverwaltung wird empfohlen. Hierfür kann gerne Bauamtsleiter Herr Taaks m.taaks(at)rhauderfehn.de 04952/903-400 kontaktiert werden. 

Mit der Veröffentlichung informiert die Gemeinde Rhauderfehn frühzeitig über die neuen Möglichkeiten und das weitere Vorgehen. 

Eine Präsentation zu den gesetzlichen Regelungen sowie die Drucksache für die Ortsräte stehen ihn zur weiteren Information zur Verfügung.