Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in ihrem Wohnsitz-Mitgliedstaat Deutschland an der Wahl des Europäischen Parlaments teilnehmen. Jeder darf aber nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen diese sich in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch in Zukunft automatisch hier Ihre Wahlbenachrichtigung für die künftigen Europawahlen.
Wenn Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, bereits 2019 in Deutschland an der Europawahl teilgenommen haben, sind diese im Wählerverzeichnis Ihres Wohnortes eingetragen und brauchen keinen erneuten Antrag auf Eintragung zu stellen.
Alle übrigen Unionsbürger aus anderen Mitgliedsstaaten, die in Deutschland wohnen, müssen im Rathaus ihres Wohnorts bis spätestens Sonntag, 19. Mai 2024, einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Weitere Informationen, das Formular und ein Merkblatt erhalten Sie unter www.bundeswahlleiter.de/europawahlen/2024/informationen-waehler/unionsbuerger.html oder bei der Gemeindeverwaltung des Wohnorts.
Weitere Informationen zur Wahlteilnahme erhalten Sie in allen Amtssprachen der Europäischen Union unter www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany
Den Antrag für Unionsbürgerinnen und Unionsbürger auf Eintragung in das Wählverzeichnis zur Europawahl finden Sie hier: https://bundeswahlleiterin.de/dam/jcr/d975b44c-d57d-439a-b290-7ff6b956ccb4/euwo_anlage-2a_ausfuellbar.pdf
Die vom Landkreis Leer veröffentlichte Bekanntmachung für Staatsangehörige der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union (Unionsbürger/-innen) zur Wahl zum Europäischen Parlament in der Bundesrepublik Deutschland finden Sie hier.