Grundsteuer-Reformgesetz

Der Niedersächsischen Landtag verabschiedete im Juli 2021 das niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG).

Grundsteuer-Reformgesetz

Der Niedersächsischen Landtag verabschiedete im Juli 2021 das niedersächsische Grundsteuergesetz (NGrStG).

Das grundsteuerliche Bewertungssystem des Grundvermögens wurde vom Bundesverfassungsgericht 2018 für verfassungswidrig erklärt. Es wurde dem Gesetzgeber gleichzeitig eine Frist für die Behebung dieses verfassungswidrigen Zustands gesetzt. Den Bundesländern wurde die Möglichkeit eingeräumt, ein eigenes Landesrecht für die neue Grundsteuer zu schaffen.

Das Land Niedersachsen hat sich hinsichtlich der Bewertung des Grundvermögens für das Fläche-Lage-Modell entschieden. Die Bürgerinnen und Bürger müssen zu Ihrem Grundvermögen in einer Feststellungserklärung nur wenige Angaben zu den Flächengrößen und der Nutzung abgeben. Den Rest übernimmt die Finanzverwaltung.

Weitere Fragen beantwortet Ihnen das zuständige Finanzamt.

Aktuelle Informationen zur neuen Grundsteuer finden Sie hier!